
Parlaments-Beschluss |
Die Europaabgeordneten wollen, dass bei vielen Lebensmitteln zukünftig das „Herkunftsland oder der Herkunftsort" genannt werden muss. Diese Kennzeichnungspflicht soll gelten für:
Bei Fleisch und Geflügelfleisch sollen Land bzw. Ort der Geburt, der Haltung und der Schlachtung angegeben werden. Falls die Angabe des Herkunftslands nicht möglich ist, soll „unbestimmter Ursprung“ angegeben werden.
Das ist ein echter Transparenzgewinn für Verbraucher. Bisher gab es eine solche Kennzeichnungspflicht nur für bestimmte Lebensmittel wie Rindfleisch, Honig, frisches Obst und Gemüse oder Olivenöl. Die detaillierten Kennzeichnungsvorschriften für tierische Erzeugnisse wie Fleisch und Milch tragen dem Umstand Rechnung, dass die Fleischerzeugung in Europa längst auch über nationale Grenzen hinweg hochgradig arbeitsteilig im freien Warenverkehr des Binnenmarkts organisiert ist. Und dass Verbraucher nach der BSE-Krise und zahlreichen Fleischskandalen ein hohes Interesse an Tierhaltung, Schlachtung und Herkunft haben.
Bereits eine andere Verordnung schreibt den Herstellern vor: „Die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und Futtermitteln, von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren und allen sonstigen Stoffen, die dazu bestimmt sind oder von denen erwartet werden kann, dass sie in einem Lebensmittel oder Futtermittel verarbeitet werden, ist in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sicherzustellen.“ (Artikel 18, EU VO 178/2002)
Die Informationen über die Herkunft müssen also bei den Herstellern sowieso vorhanden sein. Doch sie wollen diese offensichtlich nicht an die Verbraucher weitergeben. In einer Pressemitteilung vom 16. Juni 2010 erklärte der Spitzenverband der deutschen Ernährungswirtschaft BLL: „Das Votum für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Zutaten bei verarbeiteten Lebensmitteln rügte der BLL dagegen als zu weitgehend. Hauptgeschäftsführer Matthias Horst verwies auf die erheblichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung und die Nachteile für die Verbraucher: 'Gewonnen wäre dabei nichts: Die Unternehmen hätten höhere Produktionskosten und die Verbraucher angesichts unübersichtlicher Etiketten keinen Informationsgewinn. Außerdem könnten sich die Lebensmittel dadurch verteuern.' Vor einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung sei es unabdingbar, eine Folgenabschätzung ("impact assessment") durchzuführen, um die Umsetzbarkeit einschätzen zu können.“
foodwatch geht davon aus, dass die Lebensmittellobby Druck auf den Ministerrat ausüben wird, das Votum des Parlaments in ihrem Sinne abzumildern.