
Parlaments-Beschluss |
25.06.2010
Sofern das „Verbrauchsdatum erst nach mehr als sieben Tagen nach der Abfüllung abläuft“, soll Milch nicht mehr als „frisch“ bezeichnet werden dürfen (Art. 7, Abs.1, cc (neu)). Diese Regelung beträfe die sogenannte „ESL“-Milch („extended shelf life" = länger haltbar), die gekühlt rund drei Wochen haltbar ist. Herkömmliche Frischmilch ist dagegen in der Regel maximal sieben Tage haltbar.
Das ist ein Fortschritt für die Verbraucher, weil dadurch traditionelle, pasteurisierte Milch einfacher von „ESL“-Milch („extended shelf life" = länger haltbar) unterschieden werden kann. Streng genommen dürfte jedoch auch eine auf traditionelle Weise pasteurisierte Milch nicht als „frisch“ bezeichnet werden, denn auch sie wurde behandelt – beim Pasteurisieren wird die Milch bis zu 30 Sekunden lang auf bis zu 75 Grad Celsius erhitzt, um Keime abzutöten. Diese Praxis ist in Deutschland seit 1930 vorgeschrieben. Eigentlich ist deshalb nur die so genannte „Rohmilch“ oder „Vorzugsmilch“ wirklich „frische“ Milch im eigentlichen Wortsinn. Beide werden nicht erhitzt, sondern lediglich gekühlt und sind deshalb nur sehr kurz haltbar, sollten jedoch vor dem Verzehr abgekocht werden.