
Alkopops-Steuer |

30.05.2005
Im Frühjahr 2004 schlägt die rot-grüne Regierungskoalition die Besteuerung und Kennzeichnungspflicht für Alkopops vor. Doch die Zustimmung des CDU-dominierten Bundesrates ist nötig. Der Bundestag verabschiedet am 21.05.2004 den Vorschlag für ein "Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor den Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums", das eine Alkopops-Steuer enthält und andere Neuregelungen bei Tabak und Alkohol im Jugendschutzbereich.
Die Spirituosenindustrie und ihre Lobbyisten laufen Sturm gegen die Steuer. Im Bundesrat plädieren der Finanz- und der Gesundheitsausschuss für eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs. Der Wirtschaftsausschuss will gar eine Aufhebung erreichen. Die Einigung im Vermittlungsausschuss scheitert. Am 09.07.2004 erhebt der Bundesrat Einspruch gegen das Gesetzesvorhaben. Noch am gleichen Tag weist der Bundestag den Einspruch zurück mit 305 zu 249 Stimmen in namentlicher Abstimmung. Stellvertretend für die Hersteller versucht Diageo per Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht das Gesetz noch zu stoppen, was jedoch Anfang August endgültig scheitert.
Das Gesetz tritt rückwirkend zum 01.07.2004 in Kraft. Es belegt Alkopops mit einer Steuer, die vom Alkoholgehalt abhängt. Diese beträgt 5.550 Euro pro Hektoliter reinen Alkohols. Für eine übliche Alkopops-Flasche bedeutet das etwa 80 bis 100 Cent Steueraufschlag. Die Hersteller geben den Steueraufschlag direkt an die Käufer weiter, verteuern also die Alkopops entsprechend.
Das Gesetz enthält auch eine Kennzeichnungsvorschrift, die seit Ende September 2004 gilt. Der Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten" ist in der gleichen Größe wie der Markenname des Produktes anzugeben.
Wenige Wochen nach dem Gesetzesentschluss melden die Discounter bereits sinkende Umsätze bei Alkopops. Einige Hersteller versuchen, die Steuer zu unterlaufen, indem sie die Rezeptur von destilliertem Alkohol auf Gärungsalkohol (so genannten Weinalkohol) umstellen. Für Markenhersteller wie Bacardi oder Diageo wäre ein solcher Schritt nicht attraktiv. Ihre Alkopops sind als "Türöffner" für die im Produkt steckenden Spirituosen (Bacardi Rum, Smirnoff Wodka) gedacht.
Im Herbst 2004 kündigen beide Konzerne an, ihre Alkopops weiterhin mit Spirituosen herzustellen, den Alkoholgehalt jedoch auf drei Volumenprozent zu verringern. So soll der Steueraufschlag vermindert und der Einzelhandel bei Laune gehalten werden. Denn kurz nach Einführung der Sondersteuer haben einige Handelsketten wie REWE erklärt, Alkopops aus dem Sortiment zu nehmen. Auch bei Discountern wie Lidl sind Alkopops schnell aus dem Regal geflogen. Durch den Steueraufschlag gelten sie als preislich nicht mehr attraktiv für die Kunden.
Der Spiegel meldet Ende Mai 2005 unter Berufung auf die Marktforschungsinstitute Information Resources und AC Nielsen Absatzrückgänge bei den Alkopops von über 60 Prozent im Lebensmittelhandel. Das zeigt einen starken Abwärtstrend beim Konsum insgesamt. Erste Hinweise auf die Entwicklung des Jugendkonsums liefert eine Erhebung im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom März-April 2005: Vor Einführung der Sondersteuer konsumieren 28 Prozent aller 12- bis 17-Jährigen mindestens einmal im Monat spirituosenhaltige Alkopops. Im Frühjahr 2005 sind es nur noch 16 Prozent.
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