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Minimierungskonzept der Regierung wirkungslos30.11.2009 Die Signalwerte für verschiedene Warengruppen wie Kartoffelchips, Pommes frites und Frühstückscerealien werden jährlich neu vom Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) ermittelt. Die Vorgehensweise beschreibt das BVL auf seiner Internetseite:
Festlegung der Signalwerte"In den jeweiligen Warengruppen werden die am höchsten belasteten Produkte identifiziert. Der unterste Acrylamidwert dieser zehn Prozent am höchsten belasteten Lebensmittel wird dann als Signalwert festgelegt. Grundsätzlich gilt ein maximaler Signalwert von 1000 Mikrogramm (µg) pro Kilogramm (kg)." (BVL, siehe www.bvl.bund.de) Wird der Signalwert überschritten, fordert das BVL den jeweiligen Hersteller dazu auf, den Acrylamidgehalt zu senken und informiert die zuständigen Behörden der Bundesländer. Die Verbraucher allerdings nicht. Signalwerte sinken nichtBei Stoffen wie Acrylamid, die Erbgut schädigend und Krebs erregend wirken, kann keine gesundheitlich unbedenkliche Höchstmenge festgelegt werden. Denn es muss davon ausgegangen werden, dass bei jeder Menge ein Krankheitsrisiko besteht, das mit der Dosis steigt. Üblicherweise gilt bei solchen Stoffen das "ALARA"-Prinzip (As-Low-As-Reasonably-Achievable). Das heißt, dass die Belastung so niedrig wie mit vernünftigen Mitteln erreichbar gehalten werden sollte. Dieses Ziel wurde mit dem Minimierungskonzept bisher nicht erreicht. Das beweist die Übersicht des BVL über die Entwicklung der Signalwerte seit 2002. Bei besonders hoch belasteten Produkten wie Lebkuchen und Kartoffelchips liegt der Signalwert seit Jahren unverändert bei 1.000 Mikrogramm. Die regelmäßigen Tests von foodwatch zeigen zudem: Solange Hersteller mit ihren Produkten unter dem viel zu hohen Signalwert liegen, sehen sie nicht die Notwendigkeit, sich um eine konsequente Senkung des Acrylamidgehalts zu bemühen. Ohne Öffentlichkeit fehlt der Druck auf die Herstellerfoodwatch fordert, den Acrylamidgehalt auf der Produktverpackung mit einem leicht verständlichen Symbol zu kennzeichnen. Alle bei den Behörden vorhandenen Messergebnisse müssen zudem mit Nennung der Produkte und Hersteller veröffentlicht werden. Nur so können Verbraucher ihre Belastung mit dem krebsgefährlichen Acrylamid senken. Und nur so können sie durch ihre Kaufentscheidung Druck auf die Hersteller ausüben, damit der Acrylamidgehalt der Produkte nachhaltig sinkt und Verbraucher nicht länger einer unnötigen Gesundheitsgefahr ausgesetzt sind. |
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