Sächsische Zeitung (30.12.2009): "foodwatch gegen Geheimniskrämerei bei der Lebensmittelüberwachung"
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Warum freiwillige Modelle scheitern![]() 29.04.2009 Restaurants in Berlin-Pankow, die bei Kontrollen negativ aufgefallen sind, finden sich seit März 2009 in einer "Negativliste" auf www.berlin.de wieder. Damit werden zum ersten Mal in Deutschland negative Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen veröffentlicht und die Hygienesünder beim Namen genannt. Wer den Lebensmittelkontrolleuren besonders positiv auffällt, darf sich dagegen in den Geschäftsräumen mit einem Smiley schmücken, der den Verbrauchern signalisiert: Hier gab es keine Beanstandungen.
Das Problem: Es bleibt den Gaststätten überlassen, ob Sie ihre Kunden über die Bewertung informieren oder es lieber sein lassen. Kein Betrieb ist gesetzlich verpflichtet, negative Kontrollergebnisse auszuhängen. Wer sich also vor dem Besuch eines Restaurants nicht im Internet informiert hat, erfährt vor Ort auch in Berlin-Pankow nicht, ob das Restaurant oder die Gaststätte bei den amtlichen Kontrollen vielleicht schlecht abgeschnitten hat. 250 Smileys lächeln in Nordrhein-WestfalenErste Erfahrungen mit dem Smiley-System haben die Bürger auch in Nordrhein-Westfalen gesammelt. Seit 2007 vergibt das Landesministerium für Verbraucherschutz im Rahmen eines Pilotprojektes lächelnde Smileys an Gaststätten, die bei den amtlichen Lebensmittelkontrollen positiv aufgefallen sind. Die ausgezeichneten Betriebe – nach zwei Jahren lediglich 250 – können die Smiley-Bescheinigung aushängen und werden zudem auf der Internetseite des Ministeriums genannt. Das große Manko: Das Smiley wird in Nordrhein-Westfalen – wie auch in Berlin-Pankow – nur an Betriebe verliehen, die bei den amtlichen Lebensmittelkontrollen gut oder sehr gut abgeschnitten haben. Auf die Veröffentlichung oder Bewertung von Hygiene-Sünden – beispielsweise durch ein trauriges Smiley – verzichtet man. Verpflichtende Smileys in DänemarkAnders in Dänemark. Dort sind Restaurants und andere Lebensmittelbetriebe bereits seit 2001 verpflichtet, die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen mit lachenden oder traurigen Smileys direkt in den Verkaufräumen auszuhängen – und die Kunden orientieren sich bei der Wahl eines Restaurants daran. Ergebnis: Für die Betriebe besteht ein viel stärkerer Anreiz, Hygienevorschriften einzuhalten, als wenn lediglich eine Verwarnung durchs Amt oder ein Bußgeld droht. Auch in Deutschland müssen Verbraucher ein Recht auf umfassende Information über die Ergebnisse der mit Steuergeldern finanzierten amtlichen Lebensmittelkontrollen haben – und zwar direkt vor Ort in jedem Restaurant oder Imbiss. Deshalb: Her mit verpflichtenden Smileys, auch für diejenigen, die bei den Kontrollen schlecht abgeschnitten haben! Deutschland muss ein Land des Lächelns werden!Fordern Sie Politiker und Verbände auf, die Ergebnisse aller Lebensmittelkontrollen zu veröffentlichen – und zwar mit leicht verständlichen Smiley-Symbolen direkt vor Ort im Restaurant oder Geschäft. Schluss mit der Geheimniskrämerei! jetzt mitmachen |
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