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Mitmach-Aktion

Fordern Sie Ihr Recht auf Informationen ein!




Fordern Sie Ihr Recht auf Informationen ein!

05.12.2008

Seit dem 1. Mai 2008 ist das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Kraft. foodwatch hat es einem Praxistest unterzogen und festgestellt: Das Gesetz funktioniert nicht. Fordern Sie über die Mitmach-Aktion von foodwatch ein wirksames VIG!

 

Das VIG ist ein Gesetz, das in der Praxis versagt. Verbraucher werden abgeschreckt, abserviert und abkassiert. Die schwarz-gelbe Bundesregierung kündigte in ihrem Koalitionsvertrag 2009 an, das Gesetz reformieren zu wollen. Doch in welche Richtung, ließ sie offen. Unterstützen Sie die foodwatch-Forderung nach einer umgehenden und grundlegenden Neufassung des Gesetzes, fordern Sie ein wirksames Verbraucherinformationsgesetz! Füllen Sie einfach das unten stehende Formular aus und unterzeichnen Sie die Petition an Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner, die Verbraucherminister der Länder und die Verantwortlichen im Bundestag!

Bisher haben 7629 Bürger bei der Aktion mitgemacht.


Mitmach-Aktion
Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

  

Ja, bitte halten Sie mich über Ihre Aktivitäten auf dem Laufenden und informieren Sie mich per Newsletter, telefonisch oder auch per Post.

Die Mitmach-E-Mail sowie Ihr Name und Ihre Anschrift werden an die Behörden und als Kopie an foodwatch verschickt. foodwatch nutzt Ihre Daten nur mit Ihrer Einwilligung zu weiteren Zwecken. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die bei foodwatch über Sie gespeicherten Daten zu erfragen, korrigieren oder löschen zu lassen. Die ins Formular eingegebenen Daten werden verschlüsselt übertragen (Datenschutzerklärung).

Formular abschickenEingaben zurücksetzen

E-Mail

Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner, sehr geehrte Damen und Herren Verbraucherminister, sehr geehrte Bundestagsabgeordnete,

am 1. Mai 2008 trat das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Kraft. Dieses Gesetz sollte laut Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vom November 2005 die wichtigste verbraucherpolitische Maßnahme sein. Der damalige Bundesverbraucherminister Horst Seehofer sprach im April 2008 von einem "Durchbruch hin zu mehr Information und Markttransparenz“. foodwatch hat in den ersten sechseinhalb Monaten nach Inkrafttreten systematisch die Wirksamkeit des Gesetzes in der Praxis geprüft und 29 Anfragen an Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden gestellt. foodwatch fragte nach dem Urangehalt von Mineralwässern, nach den Namen von Betrieben, die bei amtlichen Kontrollen aufgefallen waren, und stellte Fragen zu Gammelfleisch im Döner sowie Schlachtabfällen.

Das Ergebnis ist erschütternd:

  • 80 Prozent aller Anfragen blieben unbeantwortet.
  • Oft wurden Gebühren von bis zu 1.000 Euro verlangt.
  • Die "schwarzen Schafe" wurden praktisch nicht beim Namen genannt, selbst wenn es um gesundheitsschädliche oder gesundheitsgefährdende Lebensmittel ging.
  • Verbindliche Fristen wurden nicht eingehalten, Antworten auf Anfragen hinausgezögert.

Fazit: Die Verbraucherpolitik der Großen Koalition entpuppt sich als bloße Symbolpolitik. Der Bürger wird als Bittsteller behandelt und hingehalten.

Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner, sehr geehrte Damen und Herren Verbraucherminister, sehr geehrte Bundestagsabgeordnete,

das geltende VIG weist schwerwiegende Defizite auf. Es ist nicht geeignet, weitere Lebensmittelskandale zu verhindern. Statt öffentlichen Druck auf die "schwarzen Schafe" in der Branche auszuüben, werden kaum zu überwindende bürokratische Hürden gegen die Informationsbegehren der Bürger errichtet.

Ich bitte Sie dringend darum, umgehend eine grundlegende Revision des VIG vorzunehmen.

  • Der Schutz der Verbraucher, die Schaffung von Transparenz und die Eindämmung von Lebensmittelskandalen müssen als ausdrücklicher Gesetzeszweck im VIG verankert werden.
  • Die Geheimhaltung und nicht die Veröffentlichung verbraucher- und gesundheitsrelevanter Daten muss künftig begründungspflichtig sein.
  • Amtliche Mess-, Analyse- und Kontrollergebnisse für Lebensmittel sowie der Gehalt bestimmter Substanzen in Lebensmitteln dürfen weder als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse noch als schutzwürdige personenbezogene Daten gelten.
  • Die Bekanntgabe von Informationen zur Abwehr von Gesundheitsgefahren oder -risiken muss Vorrang haben - auch bei laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
  • Das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen muss von den Unternehmen bewiesen werden. "Sonstige wettbewerbsrelevante Informationen“ dürfen eine Auskunftserteilung nicht verhindern.
  • Gebühren dürfen allein für die Übermittlung von Informationen, nicht aber für die Ablehnung eines Informationsantrags erhoben werden. Die Gebührenhöhe darf nicht gemäß Kostendeckungsprinzip, sondern muss nach Angemessenheit festgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Name (wird automatisch eingesetzt)



 

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