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Übersichtstabelle

Übersichtstabelle zum Stand der VIG-Umsetzung




24.11.2008

foodwatch hat in einer Tabelle zusammengestellt, wie weit die einzelnen Länder bei der Umsetzung des Verbraucherinformationsgesetzes in Landesrecht sind. (24.11.2008)

 
Land VIG in kommuales Recht umgesetzt? Gebührenordnung in Kraft? Höhe der Gebühren

(geplant: nach Inkrafttreten einer Gebühren- ordnung zum VIG,

vorläufig: bis dahin)
Bund VIG tritt am 01.05.08 in Kraft ja bis 250 €, in Ausnahme- fällen bis 500 €
Baden- Württemberg ja nein geplant: Kommunen legen Gebühren fest

vorläufig: bis 2.500 €
Bayern ja ja je nach Aufwand (7,50 - 50 € pro Viertelstunde)
Berlin Regelung nicht notwendig nein
geplant und vorläufig:
bis 500 €
Brandenburg ja nein, soll aber rückwirkend gelten geplant: je nach Aufwand

vorläufig: je nach Aufwand, Stundensätze: 31 - 60 €
Bremen Regelung nicht notwendig nein geplant und vorläufig: bis 500 €
Hamburg Regelung nicht notwendig ja je nach Aufwand
Hessen Regelung nicht notwendig nein geplant: je nach Aufwand

vorläufig: bis 5.000 €
Mecklenburg- Vorpommern nein nein geplant: Kostendeckung, bis 1.000 €

vorläufig: Geb. erst nach Inkrafttreten rückwirkend
Niedersachsen nein, soll aber rückwirkend gelten, deshalb ab 01.05.08 Anspruch auf Auskunft nein, soll aber rückwirkend gelten geplant: keine Kostendeckung, bis 500 €

vorläufig: Geb. erst nach Inkrafttreten rückwirkend
Nordrhein- Westfalen ja ja bis 1.000 €
Rheinland- Pfalz Entwurf liegt vor nein geplant: laut Gesetzentwurf nach Aufwand, Stundensätze: 7,57 - 15,20 €
Saarland Regelung nicht notwendig nein geplant: unbekannte Höhe

vorläufig: bis 10.225 €
Sachsen nein nein geplant: unbekannte Höhe

vorläufig: bis 250 €
Sachsen- Anhalt nein, Entwurf liegt vor nein geplant: unbekannte Höhe

vorläufig: bis 200 €
Schleswig- Holstein Regelung nicht notwendig ja bis 2.045 €
Thüringen ja (am 29.08.2008 in Kraft getreten) ja je nach Aufwand

 

Eine detaillierte Auswertung zum Stand der Umsetzung in den Ländern finden Sie hier»