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Gebühren in abschreckender Höhe![]() 05.12.2008
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit drohte in Sachen Gammelkäse für die Nichtübermittlung (!) der gewünschten Informationen an: „Eine überschlägige Berechnung des bis jetzt in dieser Sache bereits erbrachten Aufwands lässt für einen förmlichen Ablehnungsbescheid eine Gebühr zwischen 300 bis 500,- Euro erwarten.“ (Antwortschreiben als pdf siehe "Dokumente & Links") Bei Rücknahme des Informationsbegehrens würde sich aber, so wird großzügig in Aussicht gestellt, der Betrag immerhin auf ein Zehntel bis zu drei Viertel reduzieren lassen. Um der abschreckenden Gebührenandrohung weiteren Nachdruck zu verleihen, wird gleich ein schon vorbereitetes Formblatt für die Rücknahme des Antrags mitgeliefert. foodwatch protestiert nach juristischer Beratung hiergegen. Folge: foodwatch bekommt den förmlichen Ablehnungsbescheid für "nur" 50 Euro. Auch das Landratsamt Unterallgäu stellt für einen Ablehnungsbescheid - also dafür, dass es eine Anfrage zum Gammelkäse nicht beantwortet - 75 Euro zzgl. Auslagen in Rechnung. Zur Erläuterung dieser Gebührenfestsetzung verweist das Amt auf die Verordnung zur Änderung des Kostenverzeichnisses, nach der die "Erteilung einer Auskunft" kostenpflichtig sei. Tatsächlich wird doch aber die erbetene Auskunft gar nicht erteilt, sondern verweigert! Ohne Kostenvorschuss keine BearbeitungDoch damit nicht genug: Die Stadt Bielefeld und die Landkreise Unna und Viersen, bei denen foodwatch nach den Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelüberwachung im Fleischbereich gefragt hatte, unterrichten foodwatch zunächst wortgleich darüber, dass "auf Grund des außergewöhnlichen Verwaltungsaufwandes" zur Beantwortung der Fragen eine Gebühr in Höhe von 1000 Euro erhoben werden könne. Außerdem würde das "Tätigwerden im Übrigen von der Zahlung eines den Kosten entsprechenden Vorschusses abhängig gemacht werden.“ Auf den Hinweis von foodwatch, dass Gebühren in dieser Höhe schwerlich mit Sinn und Zweck des VIG vereinbar sind und im Übrigen auch nicht erkennbar ist, wie es zu dieser Größenordnung kommen kann, heißt es aus den Landkreisen Unna und Viersen: "Ich setze daher für die Bearbeitung Ihres Antrages vom 25.07.2008 auf Auskunft nach dem VIG durch den Landrat des Kreises Unna (bzw. Viersen) die Zahlung eines Vorschusses in Höhe von € 1000,- fest. Sollten Sie an der weiteren Bearbeitung Ihres Antrages festhalten, bitte ich den vorgenannten Betrag (…) zu überweisen.“ (Antwortschreiben als pdf siehe "Dokumente & Links) Entsprechendes seitens der Stadt Bielefeld: "Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Auskunft nach dem VIG setze ich daher einen Vorschuss in Höhe von € 1000,- fest. Ich bitte, diesen Betrag (…) zu überweisen.“ (Antwortschreiben als pdf siehe "Dokumente & Links) Ebenfalls in Sachen Lebensmittelkontrollen im Fleischbereich warnt das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, dass "auch höhere Gebühren als € 250,- aufgrund des umfangreichen Verwaltungsaufwandes bzgl. Ihrer Anfrage“ anfallen könnten. Willkürliche Gebührenfestsetzung?Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit stellt foodwatch 1132 Euro für die Übermittlung von Messergebnissen von Uran in Mineralwässern und die Nennung der dazugehörigen Handelsmarken in Rechnung. Das Hessische Verbraucherschutzministerium verlangt in derselben Angelegenheit 600 Euro. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart droht einen Gebührenbescheid in Höhe von bis zu 500 Euro für die Übermittlung von Messergebnissen von Uran in Mineralwässern an. Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz teilt telefonisch mitteilt, dass die "Gebühren dramatisch in die Höhe schnellen“ würden und ob foodwatch die Anfrage dennoch beantwortet haben wolle. Sachsen kündigt, auch auf die Urananfrage hin, Gebühren bis zu 250 Euro an. Gegen den hessischen Gebührenbescheid hat foodwatch Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt, um die Gebührenhöhe anhand des tatsächlich geleisteten Verwaltungsaufwandes nachvollziehen zu können. Bis heute hat foodwatch auf das Akteneinsichtsbegehren keine Reaktion erhalten. Übrigens: Die 600 Euro wurden bezeichnenderweise bereits genannt, als noch gar nicht absehbar war, welcher Verwaltungsaufwand konkret anfallen wird. Auch die Behördenmitarbeiter selbst scheinen die - von oben angeordnete (?) - Gebührenhöhe nicht immer nachvollziehen zu können oder für nicht angemessen zu halten: In einem weiteren Fall wurde foodwatch behördlicherseits inoffiziell die Empfehlung gegeben, gegen einen angekündigten Gebührenbescheid unbedingt Widerspruch einzulegen. Mitmachen: Fordern Sie ein wirksames VIG!Der foodwatch-Praxistest zeigt: Auch mit VIG bleibt es die große Ausnahme, dass "schwarze Schafe" beim Namen genannt werden. Lebensmittelskandale lassen sich so nicht verhindern. Fordern Sie die Politiker auf, Verbraucherrechte endlich ernst zu nehmen und das VIG gründlich zu überarbeiten! Jetzt mitmachen» |
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